Eine stationäre biologische Behandlungsanlage ist dazu da, kontaminierte Massen ausreichend lange lagern zu können, um der Biologie die Zeit zu geben, die sie braucht, um einen gefährlichen Abfall in ein verwertbares Wirtschaftsgut zurück zu führen.
Die Übernahme von kontaminierten Massen orientiert sich grundsätzlich an den vom Genehmigungsbescheid vorgegebenen Grenzbestimmungen.
In diesem Zusammenhang bieten wir die folgenden Dienstleistungen an:
- Prüfung eines angebotenen Schadensfalles auf Behandelbarkeit anhand vorliegender Analysen; ggf. Beratungsleistung, wie mit dem angefragten Abfall legal umzugehen ist.
- Entscheidung über die Übernahmebedingungen eines Abfalles anhand einem schriftlichen Angebot, in dem alle Einzelheiten aufgeführt sind. Mit Übernahme des Auftrages findet ein Eigentumsübergang zu Lasten von IMA statt.
- Temporäre Sicherstellung auch von Böden, die nicht für eine biologische Behandlung geeignet sind, ist auf Wunsch möglich.
- Abfallübernahme auch aus anderen Bundesländern.
- Kurzfristige Sicherstellung von MKW-belasteten Böden zum Zwecke der Gefahrenabwehr.
- Übernahme auch von Kleinmengen (< 20 t) in einem vereinfachten Abwicklungsverfahren.
- Komplette Abwicklung eines Schadensfallprojektes auch komplexer oder größerer Schadensprojekte von Beginn an; d. h. Voruntersuchungen, analytische Begutachtungen und Empfehlungen, Unterstützung bei der behördlichen Verfahrensabwicklung und Transportorganisation.
- Über Einzelfallgenehmigungen ist auch die Übernahme von ölkontaminierten und schwermetallhaltigen Böden > Z 2 möglich, die nach der Abreinigung der Ölverunreinigung im Deponiebau final verwertet werden können.